Mediation

"Nichts ist so mächtig, wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist."

(Victor Hugo)

Jeder profitiert am meisten, wenn keiner verliert.

Rechtsanwalt Dr. Holger Großhardt ist ausgebildeter Mediator mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Trennung und Scheidung von Ehegatten. Seine besondere Kompetenz als Fachanwalt für Familienrecht ergänzt sich mit hohem Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Ängste und Sorgen, die mit einer Trennungssituation verbunden sein können.

Das Ziel der Mediation ist es, die Trennungs- und Scheidungsfolgen friedlich, einvernehmlich, kostengünstig und unter Wahrung des gegenseitigen Respekts und Beibehaltung der Kommunikations­möglichkeiten zwischen den Ehegatten zu lösen. Die Entwicklung einer außer­gerichtlichen Gesamtvereinbarung zu den Trennungs- und Scheidungsfolgen im Rahmen eines offenen, kooperativen, konstruktiven und strukturierten Konfliktlösungsverfahrens steht im Vordergrund der Mediation.

Was ist eine Mediation ?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Mediation löst Konflikte anders!

Mediation bedeutet Vermittlung und basiert auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander.

Mediation ist ein Weg Meinungsverschiedenheiten, Streitigkeiten oder Konflikte auf bessere Art zu beseitigen oder lösen.

Das Ziel der Mediation ist es sogenannte win-win Lösungen anzustreben, also Lösungen, bei denen für beide Konfliktparteien mehr herauskommt als bei einem einfachen Kompromiss.

Anstelle einer Entscheidung eines Dritten erarbeiten Sie selbst gemeinsam mit der anderen Konfliktpartei unter der Führung eines neutralen Dritten die Lösung.

Dieser neutrale Dritte ist eine Mediatorin oder ein Mediator.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Es gibt für den Ablauf eines Mediationsverfahrens unterschiedliche Konzepte. Am häufigsten werden Sie in der Mediation auf ein Phasenmodell mit fünf Phasen stoßen.

  • Phase I: Arbeitsbündnis, Vereinbarungen zum Verfahren
  • Phase II: Bestandsaufnahme, Ermittlung der regelungsbedürftigen Themen
  • Phase III: Bearbeiten der Konfliktfelder, Suche nach den Interessen hinter den Positionen
  • Phase IV: Aufspannen des Lösungsraums, Lösungsalternativen erarbeiten und bewerten
  • Phase V: Gestaltungsphase, Beschreibung der Lösung - gegebenenfalls Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung, Abschluss des Mediationsverfahrens

Beide Ehegatten bzw. Lebenspartner sollten die Bereitschaft aufbringen, gegebenenfalls auch im Interesse gemeinsamer Kinder, eine faire und gerechte Regelung unter Beachtung der vereinbarten Mediationsregeln zu erarbeiten. Gegenseitige Achtung, Fairness, Ehrlichkeit und der Wille zum Kompromiss führen in fast allen Fällen zu einer tragfähigen Gesamtlösung.

Versuchen Sie es einfach.

Sollte die Mediation wider Erwarten nicht zu einem Ergebnis führen, haben Sie nicht viel verloren. Die Kosten eines Mediations­verfahrens sind in aller Regel für beide Ehegatten weitaus geringer als bei einer jeweiligen parteilichen anwaltlichen Vertretung. Derzeit berechnen wir einen Stundensatz von 200,00 € (für jeden Ehegatten/Lebenspartner also 100 €) zzgl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Im Falle einer vertraglichen Vereinbarung zu Trennungs- und Scheidungsfolgen fällt zusätzlich die streitwertbezogene Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz an. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen die Kosten der Mediation gerne nochmals persönlich.