Klaus Staudacher
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsbereiche
- Arbeitsrecht
Individuelles Arbeitsrecht:
Kündigungen, Aufhebungsverträge, Lohn-/Gehaltsansprüche, Urlaubsrecht, Versetzungen, etc.
Kollektives Arbeitsrecht:
Betriebsverfassungsrecht, u. a. Abschluss von Betriebsvereinbarungen (Interessenausgleich, Sozialplan, Arbeitszeitregelungen, etc.) - Recht des GmbH-Geschäftsführers
Beendigung des Dienstverhältnisses und der Organstellung, Geltendmachung und Abwehr von Vergütungsansprüchen, etc. - Gewerbliches Mietrecht
Beendigung/Kündigung von Mietverhältnissen, Durchsetzung/Abwehr von Räumungsansprüchen und Ansprüchen auf Bezahlung rückständiger Miete, etc.
Biographische Informationen
- Rechtsanwalt seit 1984
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied des gemeinsamen Prüfungsausschusses I der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Freiburg und Tübingen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Zeit vom 01.07.2005 bis zum 31.12.2019